Leistung

Bauphysik – Wärmeschutz, Schallschutz & Feuchteschutz

Normgerechte bauphysikalische Nachweise nach GEG, DIN 4108 und DIN 4109 für Neubau, Sanierung und Umbau im Raum Bonn, Koblenz und Westerwald.

Was umfasst Bauphysik?

Bauphysik beschreibt das physikalische Verhalten von Gebäuden gegenüber Wärme, Schall, Feuchte und Feuer. Als Ingenieurbüro erstellen wir alle bauphysikalischen Nachweise, die für Baugenehmigung und Energieeffizienz erforderlich sind – präzise, normgerecht und termingerecht.

Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) haben die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz erheblich zugenommen. Wir kennen die aktuellen Normen und sorgen dafür, dass Ihr Gebäude alle Anforderungen erfüllt.

Unsere Bauphysik-Leistungen

  • Wärmeschutznachweis nach GEG: Nachweis des baulichen und anlagentechnischen Wärmeschutzes für Neubau und Sanierung. Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs.
  • Energieausweis: Bedarfsorientierter Energieausweis für Neubau und Bestandsgebäude.
  • Schallschutznachweis nach DIN 4109: Nachweis des Luft- und Trittschallschutzes für Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser.
  • Feuchteschutznachweis nach DIN 4108-3: Tauwassernachweis für kritische Bauteilaufbauten, Bewertung von Dampfsperren.
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Nachweis nach DIN 4108-2, Beurteilung der Überhitzungsneigung.
  • Wärmebrückenberechnung: Berechnung von Wärmebrückenverlusten nach DIN EN ISO 10211.
  • Fördermittelberatung: Hinweise auf KfW-Förderprogramme und BEG passend zu Ihrem Vorhaben.

Ablauf

1

Projektunterlagen einreichen

Senden Sie uns Grundrisse, Schnitte, Bauteilaufbauten und Haustechnikplanung.

2

Analyse und Beratung

Wir prüfen die geplanten Bauteilaufbauten und geben frühzeitig Hinweise bei bauphysikalischen Schwachstellen.

3

Nachweisführung

Erstellung aller erforderlichen Nachweise mit zertifizierter Software nach aktuellem Normenstand.

4

Übergabe der Nachweisdokumente

Alle Dokumente werden bauantragsfertig übergeben – digital und auf Wunsch ausgedruckt.

Häufige Fragen zur Bauphysik

Ja, für alle Neubauten und genehmigungspflichtige Erweiterungen ist ein Wärmeschutznachweis nach GEG Pflicht und Bestandteil des Bauantrags.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer ingenieurtechnischen Berechnung des Gebäudes und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Bei Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohngebäuden, die an andere Nutzungseinheiten angrenzen, ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 Pflicht.
Bauphysik-Nachweis anfragen

Rufen Sie uns an: 0152 / 294 57 584 oder schreiben Sie an info@mr-ingenieurbüro.de

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