Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Mit der Novelle 2024 – insbesondere im Zusammenhang mit der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungsanlagen – sind auch für den Wärmeschutznachweis relevante Änderungen in Kraft getreten. Was das konkret bedeutet, erläutert dieser Ratgeber.
Was ist der Wärmeschutznachweis?
Der Wärmeschutznachweis (auch: energetischer Nachweis, GEG-Nachweis) dokumentiert, dass ein Gebäude die energetischen Mindestanforderungen des GEG einhält. Er ist für alle genehmigungspflichtigen Neubauten sowie für viele Sanierungsmaßnahmen am Bestand Pflicht – und muss dem Bauantrag beigefügt werden.
Der Nachweis umfasst den baulichen Wärmeschutz (Dämmung der Hülle, U-Werte der Bauteile), die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser) sowie den Primärenergiebedarf des Gebäudes. Im Ergebnis steht der Jahres-Primärenergiebedarf QP, der einen festgelegten Maximalwert nicht überschreiten darf.
Was hat sich durch das GEG 2024 geändert?
Die bedeutsamste Änderung betrifft die Heizungsanlage: Seit dem 1. Januar 2024 gilt grundsätzlich, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Das hat direkte Auswirkungen auf den Wärmeschutznachweis, weil die Wahl des Heizsystems den Primärenergiebedarf maßgeblich beeinflusst.
- Wärmepumpen: Gelten als erneuerbares System und erfüllen in den meisten Fällen die 65%-Anforderung problemlos.
- Gas-Hybridheizungen: Müssen nachweislich 65 % erneuerbare Energie liefern – z. B. durch Kombination mit Solarthermie.
- Fernwärme: Gilt als konform, wenn der Versorger die Anforderungen erfüllt.
- Pelletheizungen: Gelten als erneuerbar und sind weiterhin zulässig.
Für den Wärmeschutznachweis bedeutet das: Die Heizungsanlage muss von Anfang an mitgeplant werden – nicht erst nach Abschluss der Bauplanung. Architekten, Haustechnikplaner und Tragwerksplaner müssen enger zusammenarbeiten als bisher.
GEG-Nachweis für Neubauten: Was sich konkret ändert
Für Neubauten gilt seit 2024 verschärft: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 55 % des Referenzgebäudes betragen (vorher: 75 %). Das erfordert in der Regel besser gedämmte Gebäudehüllen und effizientere Anlagentechnik. In der Praxis bedeutet das für viele Neubauten: dickere Dämmschichten, Dreifachverglasung und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Was ändert sich bei Sanierungen?
Bei Sanierungen im Bestand gilt weiterhin: Wenn mehr als 10 % einer Bauteilart (z. B. Außenwände) erneuert werden, müssen die neuen Bauteile die Mindest-U-Werte des GEG erfüllen. Für Eigentümer in Bonn, Koblenz, Neuwied und dem Westerwald, die eine umfangreiche Sanierung planen, bedeutet das: Der GEG-Nachweis ist auch hier relevant und sollte frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Wer erstellt den Wärmeschutznachweis?
Der GEG-Nachweis muss von einem Energieberater oder einem Fachplaner mit entsprechender Qualifikation erstellt werden. In vielen Ingenieurbüros – so auch bei MR Ingenieurbüro – ist die Bauphysik mit der Tragwerksplanung verbunden. Das hat den Vorteil, dass die energetische Planung direkt auf die Baukonstruktion abgestimmt ist.
Fazit: GEG 2024 erfordert frühe Gesamtplanung
Das GEG 2024 macht die enge Abstimmung zwischen Bauphysik, Haustechnik und Konstruktion noch wichtiger. Wer frühzeitig den Wärmeschutznachweis in die Gesamtplanung einbezieht, vermeidet teure Nachbesserungen und profitiert von einem energetisch optimierten Gebäude.
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