Fachwissen

Standsicherheitsnachweis: Was er ist und wann er benötigt wird

Pflichtbestandteil jedes Bauantrags – und doch wissen viele Bauherren kaum, was dahintersteckt. Dieser Artikel erklärt es klar und praxisnah.

Wer in Deutschland ein Gebäude errichten oder wesentlich verändern möchte, kommt an einem Begriff nicht vorbei: dem Standsicherheitsnachweis. Doch was steckt dahinter – und warum ist er so wichtig?

Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis – auch Statik oder Tragwerksnachweis genannt – ist ein technisches Dokument, das rechnerisch belegt, dass ein Bauwerk sicher steht. Er zeigt, dass das Tragwerk in der Lage ist, alle wirkenden Lasten aufzunehmen und sicher in den Baugrund abzuleiten – ohne zu versagen, ohne übermäßige Verformungen und ohne Risse, die die Nutzbarkeit beeinträchtigen.

Der Nachweis wird vom Tragwerksplaner erstellt und nach den Eurocodes (DIN EN 1990–1999) geführt. Er umfasst die Lastermittlung, die Schnittgrößenberechnung und die Nachweise der Tragfähigkeit sowie Gebrauchstauglichkeit aller relevanten Bauteile.

Wann ist der Standsicherheitsnachweis Pflicht?

In NRW und Rheinland-Pfalz ist der Standsicherheitsnachweis für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Pflichtbestandteil des Bauantrags. Das betrifft insbesondere:

  • Neubauten jeder Art (Wohngebäude, Gewerbe, Hallen)
  • Anbauten und Aufstockungen
  • Eingriffe in tragende Bauteile (Wanddurchbrüche, Deckenöffnungen)
  • Nutzungsänderungen, die zu höheren Lasten führen
  • Balkonanbau und vergleichbare Eingriffe in die Tragstruktur
  • Abbruch tragender Bauteile

Für bestimmte Vorhaben (z. B. einfache Garagen unter 50 m², kleine Nebengebäude) gibt es Erleichterungen oder Verfahrensfreistellungen. Was genau gilt, hängt vom Bundesland, der Gemeinde und dem konkreten Vorhaben ab.

Was enthält ein Standsicherheitsnachweis?

  • Deckblatt und Inhaltsverzeichnis: Projekt, Bauherr, Tragwerksplaner, Normengrundlage
  • Systemplan: Schematische Darstellung des Tragsystems – wie wirken Lasten von oben nach unten?
  • Lastermittlung: Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee, Wind, ggf. Erdbeben
  • Schnittgrößen: Berechnete Kräfte und Momente in allen relevanten Bauteilen
  • Bauteilnachweise: Nachweis, dass jedes Bauteil (Decke, Wand, Stütze, Träger) die Kräfte aufnehmen kann
  • Gründungsnachweis: Nachweis der Bodentragfähigkeit unter den Fundamenten
  • Zusammenfassung: Ergebnis und ggf. Hinweise für die Ausführung

Wer darf den Standsicherheitsnachweis erstellen?

In NRW darf der Standsicherheitsnachweis nur von bauvorlageberechtigten Tragwerksplanern erstellt werden. Für prüfpflichtige Bauvorhaben – das sind in NRW vor allem Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie besondere Bauvorhaben – muss der Nachweis zusätzlich von einem staatlich anerkannten Prüfingenieur für Baustatik geprüft werden.

In Rheinland-Pfalz gelten ähnliche Regelungen nach der LBauO RLP. Was in Ihrem konkreten Fall prüfpflichtig ist, klärt Ihr Tragwerksplaner oder das zuständige Bauordnungsamt.

Was passiert, wenn kein Standsicherheitsnachweis vorliegt?

Ohne Standsicherheitsnachweis erteilt die Baubehörde keine Baugenehmigung. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert eine Baueinstellung, eine Abrissverfügung und erhebliche Bußgelder. Darüber hinaus haftet der Eigentümer für alle Schäden, die durch mangelhafte Statik entstehen – gegenüber Dritten und gegenüber Bewohnern.

Häufige Fragen

Das Honorar richtet sich nach HOAI und den anrechenbaren Baukosten. Für ein einfaches Einfamilienhaus: ca. 1.500–6.000 Euro. Für einen Durchbruchsnachweis: ca. 500–1.500 Euro. Holen Sie ein konkretes Angebot ein.
Ein einfacher Durchbruchsnachweis: 1–3 Werktage. Vollständige Statik für ein Einfamilienhaus: 2–4 Wochen je nach Auslastung und Unterlagen.
Das hängt vom Bundesland und der Gebäudeklasse ab. In NRW ist für Gebäude der GKL 4 und 5 sowie besondere Bauvorhaben eine Prüfung durch einen anerkannten Prüfingenieur vorgeschrieben.
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