Kosten & HOAI

HOAI für Tragwerksplanung: Wie setzt sich mein Honorar zusammen?

Das Honorar für einen Statiker wirkt manchmal undurchsichtig. Dieser Ratgeber erklärt, wie die HOAI funktioniert – damit Sie verstehen, wofür Sie zahlen.

„Was kostet ein Statiker?" ist eine der häufigsten Fragen von Bauherren. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – und wer die Systematik der HOAI versteht, kann ein Honorarangebot viel besser einschätzen und vergleichen.

Was ist die HOAI?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die den Rahmen für die Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren festlegt. Für die Tragwerksplanung gilt der Abschnitt §§ 49–52 HOAI. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2019) und der HOAI-Novelle 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze als unverbindlich zu betrachten – sie dienen aber weiterhin als Orientierungsrahmen, an dem sich die meisten Büros orientieren.

Die drei Schlüsselgrößen der HOAI-Berechnung

1. Anrechenbare Kosten

Die Grundlage der Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten – das ist ein Anteil der Gesamtbaukosten nach DIN 276. Für die Tragwerksplanung sind das vereinfacht gesagt die Rohbaukosten: Fundamente, tragende Wände, Decken, Dachkonstruktion, Treppen. Nicht anrechenbar sind technische Anlagen, Außenanlagen, Bodenbeläge oder Fassadenbekleidungen.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit Gesamtbaukosten von 500.000 Euro hat anrechenbare Kosten für die Tragwerksplanung von vielleicht 250.000–300.000 Euro. Diese Zahl ist die Basis für die Honorartabelle.

2. Honorarzone

Die HOAI unterteilt Tragwerksplanungsleistungen in fünf Honorarzonen (I–V), je nach Schwierigkeit und Komplexität des Tragwerks. Höhere Zone = höheres Honorar.

  • Honorarzone I–II: Einfache Tragwerke – z. B. einfacher Massivbau mit Standarddecken, klares Tragsystem, wenig Sonderelemente
  • Honorarzone III: Mittelschwere Tragwerke – z. B. Stahlbeton mit mehreren Geschossen, Holzrahmenbau mit komplexerer Dachkonstruktion
  • Honorarzone IV–V: Schwierige und sehr schwierige Tragwerke – z. B. große Spannweiten, Sonderkonstruktionen, Hochhäuser, unregelmäßige Geometrien

Ein typisches Einfamilienhaus liegt meist in Honorarzone II–III. Die Einstufung ist Verhandlungssache und sollte im Angebot klar ausgewiesen sein.

3. Leistungsphasen

Die HOAI gliedert die Tragwerksplanung in 6 Leistungsphasen (LP 1–6), denen jeweils Prozentsätze des Gesamthonorars zugeordnet sind:

  • LP 1 – Grundlagenermittlung (3 %): Klärung der Aufgabe, erste Einschätzung des Tragwerks
  • LP 2 – Vorplanung (10 %): Erste statische Konzepte, Vordimensionierung
  • LP 3 – Entwurfsplanung (15 %): Detailliertere Berechnung, Koordination mit Architektenplanung
  • LP 4 – Genehmigungsplanung (30 %): Vollständiger Standsicherheitsnachweis für den Bauantrag
  • LP 5 – Ausführungsplanung (40 %): Bewehrungspläne, Schalpläne, vollständige Berechnung aller Bauteile
  • LP 6 – Vorbereitung der Vergabe (2 %): Statisch relevante Angaben für Leistungsverzeichnisse

Das bedeutet: Wer nur LP 4 beauftragt (Baugenehmigung), zahlt 30 % des Gesamthonorars. Wer LP 1–5 beauftragt, zahlt 98 %. In der Praxis werden häufig LP 4 + 5 zusammen beauftragt – das sind 70 % des Gesamthonorars.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus

Anrechenbare Kosten: 280.000 Euro, Honorarzone II, LP 4 + 5 (70 % des Honorars):

  • Gesamthonorar laut Tabelle (Mittelwert Zone II): ca. 7.500 Euro
  • Davon LP 4 + 5 (70 %): ca. 5.250 Euro

Das ist ein Richtwert – je nach Komplexität, Region und Büro können die tatsächlichen Angebote abweichen. Ein transparentes Angebot nennt Honorarzone, anrechenbare Kosten und beauftragte Leistungsphasen explizit.

Was treibt das Honorar nach oben?

  • Höhere Honorarzone durch komplexes Tragwerk (Holzbau, große Spannweiten, Sonderkonstruktionen)
  • Kellergeschoss mit Gründungsnachweis
  • Schlechter Baugrund mit aufwendiger Gründung
  • Bestandsgebäude ohne vorhandene Pläne
  • Viele Sonderbauteile (auskragende Balkone, Glasdächer, Stahlstützen)
  • Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder baubegleitender Leistungen

Fazit: Transparenz ist entscheidend

Ein gutes Honorarangebot ist nachvollziehbar aufgebaut: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen – alles klar ausgewiesen. Misstrauen Sie Angeboten ohne Begründung. Und: Das günstigste Angebot ist nicht immer das beste – fragen Sie im Erstgespräch nach dem Umfang und was ggf. extra berechnet wird.

Anrechenbare Kosten sind die Baukosten der Tragwerksleistungen nach DIN 276 – vereinfacht die Rohbaukosten ohne technische Anlagen, Außenanlagen oder Innenausstattung.
Bei anrechenbaren Kosten von 200.000–400.000 Euro liegen die Honorare für LP 4 + 5 typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 Euro – je nach Honorarzone und Komplexität des Tragwerks.
Nein. Sie können einzelne Leistungsphasen beauftragen. Für die Baugenehmigung ist mindestens LP 4 erforderlich. LP 5 (Ausführungsplanung) wird für die Baustelle benötigt und sollte nicht eingespart werden.
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