„Was kostet ein Statiker?" ist eine der häufigsten Fragen von Bauherren. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – und wer die Systematik der HOAI versteht, kann ein Honorarangebot viel besser einschätzen und vergleichen.
Was ist die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die den Rahmen für die Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren festlegt. Für die Tragwerksplanung gilt der Abschnitt §§ 49–52 HOAI. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2019) und der HOAI-Novelle 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze als unverbindlich zu betrachten – sie dienen aber weiterhin als Orientierungsrahmen, an dem sich die meisten Büros orientieren.
Die drei Schlüsselgrößen der HOAI-Berechnung
1. Anrechenbare Kosten
Die Grundlage der Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten – das ist ein Anteil der Gesamtbaukosten nach DIN 276. Für die Tragwerksplanung sind das vereinfacht gesagt die Rohbaukosten: Fundamente, tragende Wände, Decken, Dachkonstruktion, Treppen. Nicht anrechenbar sind technische Anlagen, Außenanlagen, Bodenbeläge oder Fassadenbekleidungen.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit Gesamtbaukosten von 500.000 Euro hat anrechenbare Kosten für die Tragwerksplanung von vielleicht 250.000–300.000 Euro. Diese Zahl ist die Basis für die Honorartabelle.
2. Honorarzone
Die HOAI unterteilt Tragwerksplanungsleistungen in fünf Honorarzonen (I–V), je nach Schwierigkeit und Komplexität des Tragwerks. Höhere Zone = höheres Honorar.
- Honorarzone I–II: Einfache Tragwerke – z. B. einfacher Massivbau mit Standarddecken, klares Tragsystem, wenig Sonderelemente
- Honorarzone III: Mittelschwere Tragwerke – z. B. Stahlbeton mit mehreren Geschossen, Holzrahmenbau mit komplexerer Dachkonstruktion
- Honorarzone IV–V: Schwierige und sehr schwierige Tragwerke – z. B. große Spannweiten, Sonderkonstruktionen, Hochhäuser, unregelmäßige Geometrien
Ein typisches Einfamilienhaus liegt meist in Honorarzone II–III. Die Einstufung ist Verhandlungssache und sollte im Angebot klar ausgewiesen sein.
3. Leistungsphasen
Die HOAI gliedert die Tragwerksplanung in 6 Leistungsphasen (LP 1–6), denen jeweils Prozentsätze des Gesamthonorars zugeordnet sind:
- LP 1 – Grundlagenermittlung (3 %): Klärung der Aufgabe, erste Einschätzung des Tragwerks
- LP 2 – Vorplanung (10 %): Erste statische Konzepte, Vordimensionierung
- LP 3 – Entwurfsplanung (15 %): Detailliertere Berechnung, Koordination mit Architektenplanung
- LP 4 – Genehmigungsplanung (30 %): Vollständiger Standsicherheitsnachweis für den Bauantrag
- LP 5 – Ausführungsplanung (40 %): Bewehrungspläne, Schalpläne, vollständige Berechnung aller Bauteile
- LP 6 – Vorbereitung der Vergabe (2 %): Statisch relevante Angaben für Leistungsverzeichnisse
Das bedeutet: Wer nur LP 4 beauftragt (Baugenehmigung), zahlt 30 % des Gesamthonorars. Wer LP 1–5 beauftragt, zahlt 98 %. In der Praxis werden häufig LP 4 + 5 zusammen beauftragt – das sind 70 % des Gesamthonorars.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus
Anrechenbare Kosten: 280.000 Euro, Honorarzone II, LP 4 + 5 (70 % des Honorars):
- Gesamthonorar laut Tabelle (Mittelwert Zone II): ca. 7.500 Euro
- Davon LP 4 + 5 (70 %): ca. 5.250 Euro
Das ist ein Richtwert – je nach Komplexität, Region und Büro können die tatsächlichen Angebote abweichen. Ein transparentes Angebot nennt Honorarzone, anrechenbare Kosten und beauftragte Leistungsphasen explizit.
Was treibt das Honorar nach oben?
- Höhere Honorarzone durch komplexes Tragwerk (Holzbau, große Spannweiten, Sonderkonstruktionen)
- Kellergeschoss mit Gründungsnachweis
- Schlechter Baugrund mit aufwendiger Gründung
- Bestandsgebäude ohne vorhandene Pläne
- Viele Sonderbauteile (auskragende Balkone, Glasdächer, Stahlstützen)
- Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder baubegleitender Leistungen
Fazit: Transparenz ist entscheidend
Ein gutes Honorarangebot ist nachvollziehbar aufgebaut: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen – alles klar ausgewiesen. Misstrauen Sie Angeboten ohne Begründung. Und: Das günstigste Angebot ist nicht immer das beste – fragen Sie im Erstgespräch nach dem Umfang und was ggf. extra berechnet wird.
Rufen Sie uns an: 0152 / 294 57 584 oder schreiben Sie an info@mr-ingenieurbüro.de